Der Bundesrat wird am morgigen Freitag über eine neue “Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften” abstimmen, mit der das Nutzen eines Smartphones am Steuer wesentlich stärker als heute bestraft wird. Die Erfahrungen der Vergangenheit hätten gezeigt, dass die derzeitige Regelung von der Bevölkerung nicht ernst genommen werde, der “telefonierende (Kraft)Fahrzeugführer mit dem Handy am Ohr und der Kurznachrichten eintippende Fahrer mit dem Mobiltelefon in der Hand gehören bedauerlicherweise zum täglichen Verkehrsgeschehen”, schreibt das Bundesverkehrsministerium.
Das bisherige Handy-Verbot am Steuer soll nun auf zusätzliche Geräte erweitert werden. Jedes Gerät, dass sich theoretisch zur „Kommunikation, Information oder Organisation“ eigne – also auch Tablets, Laptops und sonstige Kleincomputer – dürfen zukünftig von einem Fahrzeugführer nicht mehr benutzt werden.
Die Verordnung gesteht dem fahrer zu, einen Anruf per kurzem Drücken auf eine Taste oder über die Berührung des Display anzunehmen, allerdings darf man das Gerät dazu nicht in die Hand nehmen. Menschen, die ihr Smartphone zum Schnellen Aufgreifen in die Mittelkonsole oder auf eine andere Ablage legen, sollten sich also endlich mit der Anschaffung einer vernünftigen Smartphone-Halterung und Freisprechanlage beschäftigen. Kurz gesagt: “Anfassen verboten!”
Ein „kurzer“ Blick auf das Smartphone ist ebenfalls erlaubt, das permanente Beobachten des Bildschirms – z.B. beim Abspielen eines Videos oder Livestreams ist dem Fahrer aber nicht gestattet. Was “kurz” ist, entscheiden wohl in Zukunft die freundlichen Polizeibeamten vor Ort, im Zweifel müssen das Gerichte klären.
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Als klassisches Whataboutism-”Argument” wird regelmäßig danach gefragt, ob denn nicht auch Rauchen, Essen, Trinken, Radio-, CD-Hören oder die Unterhaltung mit anderen Fahrzeuginsassen eine ähnlich gefährliche Ablenkung beim Autofahren seien und dementsprechend ebenfalls verboten werden müssten. Andere leiten aus diesem Argument ab, dass die Smartphone-Nutzung im Auto erlaubt bleiben müsse, solange diese Tätigkeiten zulässig seien. Das Bundesverkehrsministerium bezeichnet dieses Verhalten als “sozialadäquat” und verweist darauf, dass es – anders als bei Smartphones – keine belastbaren Zahlen über Unfälle gebe, die von Rauchern oder redseligen Beifahrern verursacht würden.
“Die Rechtstreue der Bevölkerung muss zunächst durch eine Heraufsetzung der Bewehrung gestärkt werden.” – sprich: es wird zukünftig teurer, wenn man mit einem Smartphone oder einem anderen Gerät am Steuer erwischt wird. Statt wie bisher 60 Euro sollen zukünftig satte 100 Euro Geldbuße fällig werden, zudem gibt es einen Punkt “in Flensburg”. Wer durch ein Gerät abgelenkt einen Unfall mit Sachbeschädigung verursacht, wird mit bis zu 200 Euro zur Kasse gebeten, erhält den obligatorischen Punkt in der Flensburger Verkehrssünderkartei und darf sich innerhalb eines Monats Fahrverbot Gedanken über sein Verhalten machen.
Der Entwurf der Verordnung (PDF) geht im weiteren Verlauf auch auf die neuen Freiheiten ein, die sich in hoch- oder vollautomatisierten Fahrzeugen ergeben können. Hier sieht der Gesetzgeber ausdrücklich vor, dass sich Autofahrer in gewissen Grenzen der Systeme mit anderen, fahrfremden Tätigkeiten beschäftigen können.