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von Michael Sprick

Internes Dokument zum Einsatz von Gesichtserkennung sorgt für Aufschrei im EU Parlament

Ein internes Dokument hat im europäischen Parlament für einen Aufschrei gesorgt. Das Dokument lag nach eigenen Angaben dem Guardian vor. Es soll diskutiert haben, wie Gesichtserkennung "im Kontext von Sicherheit und Services für Mitglieder [des Parlaments]" eingesetzt werden könne, die "auf Biometrik basiert". Eine Blamage für die EU-Kommission, von der eigentlich erwartet wurde, ein baldiges Verbot der Technologie anzukündigen.

von Michael Sprick am 9. Februar 2020
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Ein internes Dokument hat im Europäischen Parlament für einen Aufschrei gesorgt. Das Dokument lag nach eigenen Angaben dem Guardian vor. Es soll diskutiert haben, wie Gesichtserkennung “im Kontext von Sicherheit und Services für Mitglieder [des Parlaments]” eingesetzt werden könne, die “auf Biometrik basiert”. Eine Blamage für die EU-Kommission, von der eigentlich erwartet wurde, ein baldiges Verbot der Technologie anzukündigen.

Laut Guardian wurde unter einer Seite mit dem Titel “Künstliche Intelligenz für bessere Dienstleistungen” diskutiert, wie sich Gesichtserkennung und KI-Übersetzungen “auf Arbeitsmethoden, Prozesse, Mitarbeiterprofile und Dienstleistungsverträge” auswirken könnte. Ein vage Formulierung, die die Abgeordnete Sophia in ’t Veld dazu verleitete, nachzuhaken, was genau damit gemeint sei.

Sie wandte sich an den derzeitigen Generalsekretär des Europäischen Parlaments Klaus Welle und zitierte aus dem Papier. Ihre schriftliche Anfrage hinterfragte Kosten und mögliche Wirkungsstudien sowie die Vereinbarkeit mit den eigenen Datenschutz-Regelungen der EU. Die SGPOE, eine Gewerkschaft von Mitarbeitern verschiedener Institutionen, schloss sich dem Aufschrei in einer E-Mail an, die an die 705 Abgeordneten und 7500 Mitarbeiter gesendet wurde.

Laut einem Pressesprecher der Verwaltung des Parlaments soll es sich bei dem Vorfall lediglich um ein Versehen handeln. Ein “veralteter Entwurf” eines “Untersuchungsprojektes” sei lediglich “im Intranet des EPs falsch platziert worden”. Sollten die Aussagen des Pressesprechers stimmen, sind sie dennoch besorgniserregend.

Informationen über ein mögliches Resultat des veralteten Untersuchungsprojektes sind nicht mitgeteilt worden. Auch nicht, ob es inzwischen schon weiterführende Untersuchungen gibt. Das Dokument verrät jedenfalls, dass Kräfte im Europäischen Parlament es zumindest erwägen, Gesichtserkennung gegen die eigenen Kollegen einzusetzen.

Auch die hoffentlich bald ausgesprochene Sperre für die Technologie ist nur mit Vorsicht zu genießen. Es steht lediglich eine temporäre Sperre von 3 bis 5 Jahren im Raum. Sie würde dazu genutzt werden, um zu untersuchen, wie und ob die Technologie sinnvoll für den Schutz der Bürger eingesetzt werden kann. Die Technik ist derzeit ohnehin noch zu unausgereift, wie ein Fall von 2018 zeigte, bei dem 28 NFL Spieler von Amazons Gesichtserkennungssoftware als Kriminelle identifiziert wurden.

Es gibt aber auch grundsätzliche Bedenken. Zwei amerikanische Professoren nennen die Gesichtserkennung im Superlativ den “auf einzigartige Weise gefährlichsten Überwachungsmechanismus, der je erfunden wurde“. China verfolgt die ethnische Minderheit der Uiguren gezielt mit Hilfe von biometrisch arbeitenden Kameras, was auch hierzulande Bedenken geben sollte.

Die Geschichte zeigt viele Beispiele auf, in der eine Demokratie die Regierungsmacht einer extremistischen Partei übergibt. Auch in Deutschland besteht dieses Risiko wieder zunehmend und auch wenn wir unserer derzeitigen Regierung vertrauen, mit einer solchen Verantwortung sinnvoll umzugehen, können wir nicht garantieren, dass dies bei einer zukünftigen Regierung auch der Fall wäre.

Ich persönlich würde jedenfalls jetzt schon einem Horst Seehofer, der die Technik an 135 Bahnhöfen und 14 Flughäfen einsetzen will, nicht vertrauen. Ein temporäres Verbot, das nach Überprüfung in ein permanentes Verbot übergeht, wäre meiner Meinung nach die beste Lösung.

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