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Italienisches Gericht weitet „Recht auf Vergessen“ auf Pressearchive aus

Das höchste Gericht Italiens hat das „Recht auf Vergessen“, bei dem auf Verlangen Betroffener Artikel aus Suchergebnissen von Google & Co. entfernt werden müssen, auf Zeitungsarchive ausgeweitet - journalistische Beiträge erhalten so ein „Verfallsdatum“.

von Carsten Dobschat am 21. September 2016
  • Email
  • @dobschat

Wir erinnern uns: Der EuGH hatte entschieden, dass EU-Bürger von Suchmaschinen verlangen können, Links auf alte Artikel sie selbst betreffend aus den Suchergebnissen zu entfernen. Das wurde dann „Recht auf Vergessen“ genannt. Der Hintergrund ist durchaus nachvollziehbar, schließlich gibt es immer wieder auch journalistische Beiträge, die nach einer gewissen Zeit nicht mehr relevant sind. Wenn zum Beispiel jemand straffällig geworden ist, dann aber seine Strafe verbüßt hat, ist es möglicherweise Jahre später nicht mehr relevant, macht dem Betroffenen aber möglicherweise das Leben unnötig schwer, zum Beispiel bei der Suche nach einem Job.

Auf der anderen Seite ermöglichen solche Archive auch die Recherche über Personen, bei denen solche Dinge durchaus noch relevant sein können – eben Personen des öffentlichen Lebens. Wenn sich zum Beispiel jemand zur Wahl für ein politisches Amt stellt, dann mag es durchaus relevant sein, falls so jemand mal wegen Unterschlagung verurteilt wurde oder in früheren Ämtern einfach nur Mist gebaut hat. In solchen Fällen bleibt die Relevanz solcher Beiträge durchaus bestehen.

Es ist also eine Gratwanderung, streng genommen müsste jeder Einzelfall unabhängig geprüft werden, ob jeweils das Persönlichkeitsrecht des Betroffenen oder das Informationsbedürfnis der Öffentlichkeit überwiegt. Mit einer solchen Ausgestaltung eines „Recht auf Vergessen“ würden die Gerichte aber ganz massiv zu tun bekommen, also hat der EuGH hier die Hürde für die Entfernung von Suchergebnissen recht niedrig gelegt. Dass es daran Kritik gab und gibt müssen wir nicht neu aufrollen: Gegner dieses Rechts weisen auf den Verlust von Transparenz und Information, auch auf eine Gefahr für die Presse- und Meinungsfreiheit hin, während vielen Datenschützern dieses Recht auf Vergessen noch lange nicht weit genug geht, gilt es doch nur für Europa und nicht weltweit.

Das höchste Gericht Italiens hat das „Recht auf Vergessen“ nun ausgeweitet und journalistischen Beiträgen sowie der Meinungsfreiheit ein „Verfallsdatum“ von zwei Jahren nach Veröffentlichung verpasst:

Das höchste Gericht Italiens entschied bereits im Juli, dass die Webseite Primadanoi, nur für einen Zeitraum von zwei Jahren den Schutz der Meinungsfreiheit genießt. Die Seite hatte im Jahr 2006 einen Artikel über ein Gerichtsverfahren gegen einen Restaurantbesitzer veröffentlicht. Dieser hatte sich darüber beschwert und die Webseite zur Löschung aufgefordert. Weil die Betreiber der Aufforderung nicht nachkamen, zog der Restaurantbesitzer vor Gericht. Der Restaurantbetreiber hatte die berichteten Fakten nicht angegriffen, er war lediglich der Meinung, dass diese zwei Jahre nach dem Ereignis nicht mehr relevant seien und daher gelöscht werden sollten. Golem

Übrigens: Obwohl nach dem Urteil der Artikel entfernt wurde, hat der Restaurantbesitzer noch auf jeweils 5.000 Euro Schadenersatz für sich selbst und sein Restaurant geklagt und die dann auch zugesprochen bekommen, weil der Artikel ja länger als die vom Gericht scheinbar willkürlich festgelegten zwei Jahre online war.

Das betrifft nun zwar Italien, aber Italien ist Teil der EU und auch in Deutschland besteht die Gefahr, dass Online-Archive von Zeitungen von ähnlichen Einschränkungen betroffen sein könnten, wie Golem im Gespräch mit dem  Anwalt Niko Härting erfahren hat:

Es möge niemand glauben, dass deutsche Pressearchive nicht in Gefahr sind. Das OLG Hamburg hat in einer Entscheidung, die die Onlineausgabe einer deutschen Zeitung betraf, bereits vor einem Jahr das Google Spain-Urteil eins zu eins auf Pressearchive übertragen und ein „Ablaufdatum“ der Sache nach bejaht. Und auch der BGH hat bereits angedeutet, dass er seine Rechtsprechung zu Online-Archiven im Lichte von Google Spain noch einmal überdenken wird. Niko Härting

In Anbetracht verschiedener Gerichts-Entscheidungen bis hin zum EuGH und Plänen der EU-Kommission, kann man wohl feststellen, dass Europa einfach kein Internet hat. Kein Wunder, dass die großen Player im Online-Business fast alle aus den USA kommen – bei solchen Rahmenbedingungen. Irgendwann hatten manche Geeks mal die Idee von einem Netz, in dem das gesamte Wissen der Welt gesammelt und archiviert würde, man per Suchmaschinen dieses Wissen auch auffindbar und damit nutzbar machen könnte – damals interessierten sich aber weder Politiker noch Lobbyisten großartig für das Netz.

Aber das „Recht auf Vergessen“ haut erst einmal große Löcher in das Archiv und ein geplantes EU-Verleger-Leistungsschutzrecht  zerstört effektiv die Auffindbarkeit des verbliebenen Wissens. Statt zu einem Archiv wird das Netz damit wohl mehr und mehr zu einem flüchtigen Medium – zumindest in Europa. Nachdem die Öffentlich-Rechtlichen Sender schon so ihre Erfahrungen mit der Depublizierung von Beiträgen gesammelt haben, entsteht hier vielleicht demnächst wirklich das Berufsbild des „Depublikators“? Und die bislang verlachten „Internet-Ausdrucker“ sind dann in Zukunft die letzten Wahrer des Archivs des Internetwissens und ihre Papierarchive das „Next Big Thing“ – zumindest in Europa…

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