Wann ist ein Assistenzsystem als Autopilot zu bezeichnen? Die Meinungen scheinen da meilenweit auseinander zu gehen, zumindest bei Tesla auf der einen Seite und dem Kraftfahrtbundesamt (KBA), welches dem Bundesverkehrsministerium untergeordnet ist.
Wir haben uns hier ja auch schon häufiger zu Wort gemeldet zu diesem Thema, haben gefordert, dass der Begriff „Autopilot“ in diesem Zusammenhang nicht verwendet werden dürfte und zuletzt noch darüber berichtet, dass das Bundesverkehrsministerium Tesla-Fahrer in einem Brief vor dem Tesla „Autopiloten“ warnt.
Auch bei der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) hat man sich ausgiebig mit dem Tesla beschäftigt und kam zu dem Schluss, dass hier eine erhebliche Verkehrsgefährdung vorliegt. Das KBA lässt nicht locker und hat sich wegen der begrifflichen Irreführung direkt an Tesla gewandt, laut der „Bild am Sonntag“ mit folgendem Wortlaut:
Um Missverständnissen und falschen Kundenerwartungen vorzubeugen, fordern wir den irreführenden Begriff Autopilot bei der Bewerbung des Systems nicht mehr zu nutzen.
Tesla selbst betont stets, dass dieser „Autopilot“ die Wagen nicht zu autonom fahrenden Fahrzeugen mache und dass die Fahrer jederzeit ihre Hände am Steuer zu behalten haben, möchte aber auch auf den Begriff aus freien Stücken nicht verzichten.
Genau aus diesem Grund fordert das Kraftfahrtbundesamt Tesla nun dazu auf, in Deutschland nicht länger mit dem Begriff „Autopilot“ für seine Fahrassistenzsysteme zu werben. Autofahrer sollen durch dieses irreführende Wort nicht ein Gefühl falscher Sicherheit erhalten, begründet das KBA sein Anliegen. Wir dürfen wohl davon ausgehen, dass wir nicht das letzte Mal von diesem Thema gehört haben und sind gespannt auf die Reaktion Teslas. Ich persönlich kann den Wunsch unseres Ministeriums bzw. des Bundesamts absolut nachvollziehen.
Quelle: Zeit Online