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Konsequenz aus der BND-Affäre: Erlauben, was verboten war

Im Zuge der Snowden-Enthüllungen wurden auch einige kritische Blicke auf die Arbeit des BND geworfen und es stellte sich heraus, dass unser Geheimdienst auch nicht immer ganz sauber operiert hat. Eine Konsequenz aus der Erkenntnis ist das neue BND-Gesetz, dem der Bundestag heute zugestimmt hat.

von Carsten Dobschat am 21. Oktober 2016
  • Email
  • @dobschat

Bei mir ist das schon einige Jahre her, aber wenn ich früher mal Vorgaben meiner Eltern überschritten habe, dann gab das Konsequenzen. Wenn ich zum Beispiel statt um 23 Uhr erst um 1 Uhr daheim war, dann folgte daraufhin Hausarrest (oder zumindest der Versuch). Aber ich denke, so ähnlich sahen Konsequenzen für Fehlverhalten bei fast jedem aus und das ist auch das, was man erwartet. Nur beim Geheimdienst, da läuft es ein bisschen anders. Um im Bild mit der verspäteten Rückkehr ins traute Heim nach einer Party zu bleiben, dann hätten meine Eltern als Reaktion darauf, dass ich erst um 1 statt um 23 Uhr heim gekommen wäre, einfach beschlossen, dass ich in Zukunft bis 3 Uhr weg bleiben darf. Klingt komisch, oder? Ist aber ziemlich genau das, was der Bundestag heute beschlossen hat…

Mangelndes Vertrauen

Das Image der Geheimdienste in Deutschland ist ziemlich angeschlagen, laut Umfragen sollen bis zu 2/3 der Bundesbürger wenig oder gar kein Vertrauen in den BND haben. Das verwundert jetzt nicht wirklich, schließlich schien sich die Arbeit des BND in den letzten Jahren vor allem dadurch auszuzeichnen, dass man mehr oder weniger kreative Wege gesucht und gefunden hat, gesetzliche Beschränkungen beim Ausschnüffeln zu umgehen. So wurde auch mal die Kommunikation via Satellit kurzerhand zu außerirdischer Kommunikation erklärt, die daher von irgendwelchen irdischen Gesetzen nicht tangiert ist. Klingt fast schon ein wenig religiös. Auch das „Ausspähen unter Freunden“, von dem Bundeskanzlerin Merkel im Zuge der NSA-Affäre sagte, dass das gar nicht ginge – beim BND ging das ganz offensichtlich. Wenn nun aber die Bevölkerung dem eigenen Geheimdienst aufgrund dessen Fehlverhaltens nicht (mehr) vertraut, dann muss man etwas tun.

Konsequenzen

Wer jetzt erwartet hat, dass die Konsequenzen aus diesem Fehlverhalten des BND bedeuten würden, dass mal so richtig aufgeräumt wird, Verantwortliche ausgetauscht würden, na eben eine Reform, die den Namen verdient, der hat sich getäuscht. An verschiedenen Stellen im Netz kann man mehr über die Details nachlesen, vor allem bei Netzpolitik.org wurde der Gesetzentwurf im Detail und in mehreren Beiträgen behandelt. Sehr ausführlich erst gestern in einem umfangreichen Artikel, der zum Schluss kommt, dass selbst die Praxis beim BND mit dem neuen Gesetz unverändert gegen die Verfassung verstossen würde.

Selbstverständlich lobt die Koalition dieses neue Gesetz, das wundert nicht wirklich, schließlich stammt es von denen. Wenn man sich aber so ein paar Punkte anschaut, dann muss man sich ernsthaft fragen, welche Drogen dort genommen werden. Mit gesundem Menschenverstand hat das absolut nichts zu tun.

Beispiel: Die 20%-Regel

Bislang gab es eine Regel, nach der der BND an angezapften Leitungen maximal 20% des Traffics für die eigene Schnüffelei abgreifen durfte.

Der BND hintertrieb diese Beschränkung, indem er das Recht für ihn opportun interpretierte. Er zapfte zwar gesetzeskonform jeweils einzelne Leitungen und nicht die Gesamtheit aller Leitungen an. Die 20 Prozent bezog er hingegen auf die Gesamtkapazität aller Leitungen, wie Martin Golke aus dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) aussagte. So gelangte er an deutlich mehr Daten als im Sinne des Gesetzes.

Diese Interpretation erlaubt es dem BND rein rechnerisch ohne Probleme den gesamten Traffic des De-Cix abzugreifen, bei 48 Terabit pro Sekunde Gesamtkapazität und einer durchschnittlichen Auslastung von 3 Terabit pro Sekunde im Jahr, ist sogar noch Luft nach oben.

Solcherlei Umdeutungen kann sich der BND nach dem heute beschlossenen Entwurf aber in Zukunft sparen, denn die Beschränkung fällt weg. Der BND soll also in Zukunft ganze Telekommunikationsnetze anzapfen und alles abgreifen dürfen, was er abgreifen kann, eine Beschränkung ist nicht vorgesehen. In der Begründung zum Gesetz heißt es dann auch, dass so eine Beschränkung schließlich nicht nötig sei, denn der BND habe weder die technischen noch personellen Ressourcen für eine Totalüberwachung.

Jeder, der so ein kleines bisschen Ahnung von Technik hat und in den letzten Jahren die technische Entwicklung beobachtet hat – und sei es nur durch den regelmäßigen Kauf eines neuen Smartphones – dem muss doch sofort klar sein, dass heute bestehende, technische Hürden, schon morgen der Vergangenheit angehören können und auch werden. Mal abgesehen davon, dass der BND ja nun nicht gerade wenig Geld zur Verfügung hat, um das technische Problem der Totalüberwachung so lange mit neuer Hardware zu bewerfen, bis es erledigt ist.

Vom kleinen Bruder zum Zwilling

Der BND war bislang der kleine Bruder der NSA, jetzt wird er zum Zwilling. Martina Renner

Und es gibt weitere Beispiele, wie dieses Gesetz statt zu mehr und besserer Kontrolle der Arbeit des BND, zu mehr Überwachung durch den BND führt, wie bislang mindestens fragwürdige, wenn nicht gesetzeswidrige Praktiken des BND legalisiert werden. Da muss man sich der Schlussfolgerung der Obfrau der Linken im NSA-Untersuchungsausschuss anschließen, die der Tagesschau sagte, dass der BND vom kleinen Bruder zum Zwilling der NSA würde. Damit ist auch ziemlich klar, wo die Prioritäten der Koalition liegen.

Datenschutz vs Sicherheit

Es ist eine bekannte Geschichte: Datenschutz, Schutz der Privatsphäre und der Grundrechte ganz allgemein wird in der Politik immer mehr nur noch als Hemmnis von Sicherheitsinteressen wahr genommen. Das ist nicht neu, die Älteren erinnern sich vielleicht noch an den „Großen Lauschangriff“. Damals ging es um den Kampf gegen die organisierte Kriminalität, heute ist es der internationale Terrorismus. Aber die Argumentation der Befürworter immer neuer Eingriffe in unsere Grundrechte ist immer gleich: „Die Behörden müssen das tun dürfen, sonst ist niemand mehr sicher!!11elf!!“

Aber mit Angst kann man eben alles verkaufen: ob Alarmanlagen, Versicherungen oder eben Eingriffe in die Grundrechte. Man muss den Menschen nur genug Angst machen, dann kaufen sie alles. Selbst solche Gesetze, bei denen einem der Pfusch geradezu ins Gesicht springt…

Natürlich wurden schon Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht gegen das Gesetz angekündigt und es wird sie sicherlich geben und womöglich wird das Bundesverfassungsgericht das Gesetz dann zumindest in Teilen als grundgesetzwidrig beurteilen und es wird Nachbesserungen geben. Aber auch wenn das Bundesverfassungsgericht regelmäßig die schlimmsten gesetzlichen Attacken auf die Grundrechte abwehrt: Wäre es nicht schön, wenn Politiker wieder anfangen würden, die Grundrechte als wichtige und vor allem schützenswerte Errungenschaft zu sehen, die sie sind, statt in ihnen nur Hindernisse auf dem scheinbar eingeschlagenen Weg zur allumfassenden Überwachung zu sehen?

Weitere Links

Wie gesagt, zu dem Entwurf wurde bereits sehr viel geschrieben, wer sich intensiver damit auseinandersetzen möchte, dem seien die folgenden Links empfohlen:

  • heise online: BND-Reform: Bundestag beschließt Internetüberwachung à la NSA
  • Tagesschau:  Ein bisschen Ausspähen unter Freunden
  • Tagesschau:  Kommentar zur BND-Reform: Raus aus dem Graubereich
  • Netzpolitik.org: Überwachungspraktiken des BND: Selbst legalisiert verstoßen sie gegen die Verfassung
  • Netzpolitik.org: Fünf drastische Folgen des geplanten BND-Gesetzes
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