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Nicht lächerlich genug

Falsche Leistungsangaben: 80 Norweger fordern von Tesla eine Entschädigung

Achtzig enttäuschte Norweger schliessen sich früheren Forderungen ihrer Landsleute an und wollen von Tesla eine Entschädigung für nicht eingehaltene Leistungsversprechen. Das populäre Model S beschleunigt angeblich nicht so schnell, wie es die Werbung für das Elektroauto anpreist.

von Bernd Rubel am 12. Januar 2018
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Der kalifornische Autobauer Tesla hat erneut Ärger in einem seiner wichtigsten Absatzmärkte, Fast achtzig norwegische Kunden fordern von dem Unternehmen eine Entschädigung, weil die elektrische “Luxuslimousine” Model S gar nicht über die plakativ beworbene Leistung verfüge.

Schon in einem früheren Verfahren hatten 133 andere norwegische Käufer gleichlautende Vorwürfe erhoben und sich mit Tesla auf eine Entschädigungszahlung geeinigt. Die Besitzer der Fahrzeuge bemängeln, dass der Verkaufsschlager Model S nicht über die versprochenen 700 PS verfüge und es stattdessen auf “nur” 469 Pferdestärken bringe. Sie fühlen sich wie die früheren Kläger in die Irre geführt und hoffen offenbar wie ihre Vorgänger auf ein Einlenken Teslas. In dem früheren Verfahren hat man sich angeblich auf eine Summe von 65.000 Kronen (umgerechnet circa 7.300 Euro) bzw. auf neue Bauteile geeinigt. Sollte Tesla den Forderungen nicht nachkommen, dann werde man den Fall gerichtlich klären lassen.

Die Leistung der Elektroautos Model S und Model X ist ein von Tesla enorm hervorgehobenes Kaufkriterium. Elektromotoren können ihre Leistung abhängig von der Batterieelektronik in Bruchteilen von Sekunden abrufen und sorgen dabei für eine hohe, nahezu verzögerungsfreie Beschleunigung. Insbesondere beim Model S warb und wirbt Tesla mit dem sogenannten “Insane-Mode” und “Ludicrous-Mode”, der – u.U. gegen Aufpreis – jeden klassischen Sportwagen in die Schranken verweisen soll.

< em>„Unterm Strich“ könne man sagen, „dass das Model S P85D sowie das P90D Ludicrous mittlerweile eine Nennleistung von 772 PS (510 PS Motor hinten + 262 PS Motor vorne) haben, aber durch die Limitation der Batterie nur 539 PS auf die Straße bringen.“. So wird eine Tesla-Sprecherin zitiert, die sich sich schon im November 2015 zu entsprechenden Nachfragen äußerte. Zu dem neuen Verfahren wollte Tesla bisher keine Stellungnahme abgeben.

Sprich: Die versprochene Beschleunigung von 0 auf 100 Kilometer pro Stunde in nur 3,3 Sekunden könnte eben nur dann erreicht werden, wenn die Batterien das auch in der konkreten Situation hergeben. Bei Tesla ist das offenbar nicht der Fall: Das Unternehmen setzt in den betreffenden Modellen sogenannte 18650er-Zellen ein, die man auch aus technischen Geräten wie z.B. Notebooks kennt. Diese werden zu Packs gebündelt und befinden sich dann als tausende einzelene Rundzellen im Unterboden des Fahrzeugs.

Bei neueren Fahrzeugen wie dem Model 3 werden sogenannte 2170er-Zellen eingebaut, die in diesem Punkt verbessert sein dürften. Allerdings handelt es sich bei diesem Fahrzeug nicht um ein Oberklasse-Modell, bei dem die Kunden auf solche “Features” tatsächlich Wert legen.

Angesichts der recht überschaubaren Forderungen der Käufer könnten die Chancen für eine erneute außergerichtliche Einigung mit Tesla gut stehen.

via dn.no

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