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MasterCard weiß, wie fett Du bist (und verrät es anderen Firmen)

Der Kreditkartenanbieter MasterCard beschreibt in einem Patentantrag freimütig, wie man Fluggesellschaften mit Informationen zur Größe und zum Gewicht von Fluggästen versorgen kann. Auch andere Branchen wie z.B. Versicherungen begehren Daten, die auf dem Einkaufsverhalten von Menschen basieren.

von Bernd Rubel am 10. Januar 2017
  • Email
  • @markensysteme

Ein bereits 2015 eingereichter Patentantrag des Kreditkartenunternehmens Mastercard gibt einen Ausblick auf die erwünschten und unerwünschten Möglichkeiten, die sich in in naher Zukunft durch Big Data und die Auswertung und Verknüpfung von riesigen Datenbeständen ergeben können. MasterCard beschreibt in dem Patentantrag ein System, nach dem sich die Größe und das Gewicht des Karteninhabers an Hand seiner getätigten Einkäufe berechnen lassen. Diese Informationen will Mastercard (auf Wunsch und vermutlich gegen einen entsprechenden Obolus) z.B. an Fluglinien weitergeben, bei denen der Kunde mit der Kreditkarte bezahlt.

Der Patentantrag beschreibt (Zitat)

“Ein System, ein Verfahren und ein computerlesbares Speichermedium, das so konfiguriert ist, dass es die physische Größe der Zahlungsbegünstigten auf der Grundlage von Zahlungsvorgängen analysiert und es einem Transportanbieter erlaubt, die physische Größe der Zahlungsbegünstigten bei der Zuteilung eines Sitzplatz zu berücksichtigen.“

Mit der “physischen Größe” sind die Dimensionen des Karteninhabers in Höhe und Breite gemeint, also die Größe, die Statur und das Gewicht. Bei economist.com geht man davon aus, dass MasterCard hierzu Schuh- und Kleidergrößen erfasst, wenn der Kartenihaber Schuhe, Unterwäsche, Hosen, Jacken, Hemden oder Pullover mit der Kreditkarte des Unternehmens bezahlt.

Das im Patentantrag beschriebene Szenario klingt beim ersten Lesen schlüssig. Eine Airline könnte mit diesen (unfreiwillig weitergegebenen) Daten des Kunden besonders große oder besonders schwere Fluggäste auf spezielle Sitze buchen, die etwas breiter sind oder etwas mehr Beinfreiheit bieten. Dazu müsste das Buchungssystem der Fluggesellschaft lediglich die entsprechenden Informationen auswerten und verarbeiten, was technisch betrachtet ein Klacks sein dürfte.

Was zuerst klingt wie ein nettes Komfortmerkmal wirft allerdings beim zweiten Lesen Fragen auf. Theoretisch könnte eine Fluggesellschaft die entsprechenden Informationen z.B. nutzen, einem besonder “fetten” oder besonders großen Fluggast während der Buchung höhere Preise anzuzeigen, weil deren Beförderung mehr kostet oder zumindest einen höheren Aufwand mit sich bringt.

Weiterlesen:
Überraschung – Eure Daten werden tatsächlich genutzt!

Auch die ganz freimütig beschriebene Datenweitergabe im Patentantrag von MasterCard macht stutzig. Neben Fluggesellschaften könnten eine Vielzahl von Branchen Interesse an gesundheitsspezifischen Daten und Auswertungen haben, die sich aus dem gesamten Einkaufsverhalten einer Person ergeben. So wäre die ein oder andere Kranken- oder Lebensversicherung zur Risiko- und Tarifoptimierung sicherlich daran interessiert, über demographische Statistiken hinaus mehr über den individuellen Gesundheitszustand der einzelnen Person zu erfahren.

Ein “Kauft überdurchschnittlich oft Chips, Zigaretten und Alkohol” kommt da sicherlich nicht gut an. Problematisch wird die Angelegenheit besonders dann, wenn in Zahlungsvorgänge involvierte Dritte ihre eigentlich vertraulich vorliegenden Datenbestände meistbietend verhökern und dabei u.U. bestehende Datenschutzregelungen durch internationale Verflechtungen oder knifflig formulierte Geschäftsbedingungen umgehen.

via futurezone.at

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