Microsoft hat vor einigen Tagen neue Richtlinien für den Windows Store und die darin zu veröffentlichenden Apps eingeführt. Neben anderen Änderungen wird dabei auch ein Verbot von Apps, die eine Spielesystem emulieren, umgesetzt. Sämtliche Spiele-Emulatoren fliegen somit aus dem Store. Microsofts Neufassung der Richtlinien für Windows Store-Apps enthält einen kurz aber prägnant formulierten Unterpunkt – „Apps die eine Spiele-System emulieren, sind auf keiner Gerätefamilie erlaubt“ heißt es da – und mehr nicht.
Für die Fans alter Spiele und die Entwickler von Emulatoren hat die kurze Ergänzung allerdings spürbare Folgen, da es nun keine „Emus“ mehr im Windows Store gibt. Die Änderung fiel auf, nachdem der Entwickler des sogenannten Universal Emulator, welcher zu Zeiten von Windows 8 noch den Namen Nesbox trug, über Twitter mitteilte, dass sein Programm aus dem Windows Store entfernt werden musste. Der Universal Emulator ist eigentlich ein Multi-Plattform-Emulator, mit dem man Spiele nutzen kann, die für Nintendos NES, Super Nintendo, GameBoy Color/Advanced und das Sega Genesis entwickelt wurden.
Die Besonderheit ist hier, dass das Programm ausdrücklich für den Windows Store entwickelt wurde und somit eine Universal Windows App (UWP) ist. Dadurch kann der Universal Emulator eigentlich nicht nur auf PCs mit Windows 10, sondern auch auf Smartphones und anderen Geräten mit Windows 10 Mobile genutzt werden. Die App verliert durch den Rauswurf aus dem Windows Store somit praktisch ihren wichtigsten Vertriebsweg. Aktuell sind zwar noch einige andere Spiele-Emulatoren über den Windows Store erhältlich, diese sind aber offenbar allesamt für das alte Windows 8.x gedacht.
Die neu eingeführte Beschränkung für Emulatoren gilt außerdem nicht für Tools wie VMWare oder DOSBox, die eine produktiv genutzte Plattform simulieren, also die virtualisierte Verwendung anderer Betriebssysteme ermöglichen. Auf den ersten Blick erscheint es wenig überraschend, dass Microsoft Spiele-Emulatoren aus seinem Store verbannt, doch der Blick über den Tellerrand offenbart, dass zum Beispiel im Google Play Store für Android kein solches Verbot herrscht.
Die Installation des Emulators selbst reicht ohnehin nicht aus, um tatsächlich alte Konsolen-Spiele nutzen zu können – die entsprechenden ROMs muss sich der Anwender stets separat beschaffen. Urheberrechtsverletzungen sind also eigentlich erst dann ein Thema, wenn es um die ROMs geht, nicht aber bei den Emulatoren selbst.
via WinFuture.de