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Mordermittlungen: Amazon muss gespeicherte Daten eines Echo herausgeben

Es kam, wie es kommen musste - Amazon wird jetzt gerichtlich dazu gezwungen, Daten an die Ermittler im Rahmen eines Mordprozesses herauszugeben.

von Jan Gruber am 14. November 2018
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  • @Finariel

Der smarte Lautsprecher als die moderne Wanze des einundzwanzigsten Jahrhunderts – eine Dystopie, die sich aktuell noch nicht ganz so bewahrheitet hat. Die gängigen Geräte zeichnen meistens nur dann auf, wenn sie wirklich gefragt werden, noch gibt es keine großen Eklats, was Abhöraktionen betrifft. Doch für Ermittler sind die (versehentlich) aufgezeichneten Daten auch jetzt schon interessant.

So in New Hampshire – dort ordnete vergangenen Freitag ein Richter die Herausgabe von Echo-Aufnahmen an. Sie wurden im Rahmen eines Mordfalls aufgezeichnet und sollen jetzt bei der Aufklärung des Verbrechens helfen. Lokalen Medienberichten zufolge zwang der Richter Steven M. Houran Amazon dazu, nicht nur die Audiodateien, sondern auch alle damit verbundenen Daten offenzulegen. Davon betroffen sind Informationen darüber, welche Telefone mit dem intelligenten Sprecher gekoppelt waren. So soll der Mordfall an Christine Sullivan und Jenna Pellegrini im Januar 2017 aufgelöst werden können.

„Ermittler glauben, dass Sullivan in der Küche von 979 Meaderboro Road angegriffen wurde, wo sich der Echo befand, und Staatsanwälte glauben, dass es einen wahrscheinlichen Grund gibt, zu glauben, dass es Beweise auf dem Echo gibt, wie z. B. Audioaufnahmen des Angriffs und Ereignisse, die darauf folgten“, berichtete CBS Boston und zitierte Gerichtsdokumente.

Amazon weigerte sich bisher, die Daten an die Ermittler herauszugeben. Ebenso ist nicht bekannt, ob der Lautsprecher tatsächlich wichtige Beweise dokumentiert hat oder nicht. Der Echo wurde bei einer Durchsuchung beschlagnahmt. Bisher gab der Konzern offiziell nur bekannt, keine Daten preiszugeben „ohne dass uns eine gültige und verbindliche gesetzliche Forderung ordnungsgemäß zugestellt wurde“. Einen ähnlichen Fall gab es bereits im Bundesstaat Arkansas im Jahr 2017.

„Amazon versucht nicht, eine rechtmäßige Untersuchung zu behindern, sondern vielmehr, die Datenschutzrechte seiner Kunden zu schützen, wenn die Regierung ihre Daten von Amazon anfordert, insbesondere wenn diese Daten aussagekräftige Inhalte beinhalten können, die durch den First Amendment geschützt sind“, schrieben Unternehmensanwälte zu diesem Zeitpunkt.

Damit adressiert Amazon grundlegende Probleme in der Vereinbarkeit mit dem Grundrecht. Nutzer könnten sich im Zweifel mit den bei ihnen aufgezeichneten Daten selbst belasten – das First Amendment soll Verdächtige darüber aber schützen. Am Ende bleibt die Frage: Wem gehört das Gerät? Oder vielmehr: Wem gehören die Aufzeichnungen? Da sie auf den Servern von Amazon lagern, ist die Rechtslage hier alles andere als einfach.

Am Ende hat Amazon an zweierlei Fronten vor allem eines zu verteidigen: den eigenen Ruf. Einerseits muss der Konzern dem Kunden glaubhaft machen, dass der Echo nur dann Audiodateien aufzeichnet, wenn er das auch wirklich soll, andererseits muss das Unternehmen das Thema Datenschutz hochhalten. Anders sieht es natürlich aus, wenn Richter hier eine klare Anordnung erteilen. Werden Echo und Co in Zukunft zu qualifizierten Zeugen aufsteigen? Es bleibt spannend, ob potenzielle Gewaltopfer in Zukunft statt „Polizei“ lieber „Hey Siri, OK Google, Alexa“ rufen, um so eine potenzielle Beweisaufzeichnung auszulösen,…

Via ArsTechnica

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