Die US-amerikanische Verkehrsaufsichtsbehörde NHTSA hat ihre Untersuchungen zu einem tödlichen Unfall mit dem “Autopiloten” von Tesla abgeschlossen und kommt zu dem Ergebnis, dass das System keine technischen Fehlfunktionen aufweise. Im Gesamtergebnis kommen die Experten der National Highway Traffic Safety Administration zu dem Schluss, dass sich die Fahrer eines eines entsprechend ausgestatteten Tesla ausführlicher mit der (allerdings verbesserungswürdigen) Bedienungsanleitung des Autos auseinandersetzen sollten.
Tesla war nach nach einem tödlichen Unfall im Mai 2016 unter heftigen Beschuss geraten. Das in den Unfall verwickelte Model S war mit rund 74mph unter den Auflieger eines LKW gerast, der als Linksabieger den Highway kreuzte. Weder der Fahrer noch das als “Autopilot” beworbene Assistenzsystem des Autoherstellers hatten gebremst, der obere Teil des Fahrzeugs wurde völlig demoliert.
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Teslas “Autopilot” sollte verboten werden
Der Fahrer des LKW hatte in einer ersten Befragung ausgesagt, der Fahrer des Tesla habe einen Harry Potter Film auf einem DVD-Player geschaut und deshalb nicht auf die Straße geachtet. Die Polizei fand in dem Tesla einen DVD-Player, wollte bzw. konnte die Aussage des LKW-Fahrers aber nicht bestätigen. Tesla gab zu, dass der “Autopilot” im Moment des Unfalls aktiviert gewesen sei, doch die Kameras des Systems hätten die helle Seitenwand des LKW-Aufliegers nicht vom ebenfalls hellen Himmel unterscheiden können. Aus diesem Grund habe das Fahrzeug nicht gebremst.
In den nachfolgenden Wochen und Monaten kam es zu kontroversen Diskussionen über Teslas Verantwortung für den tödlichen Unfall. Internationale Experten und Verbraucherschützer warfen dem Unternehmen vor, dass die Fähigkeiten des “Autopiloten” völlig übertrieben und irreführend dargestellt würden, was einige Fahrer zu einem leichtsinnigen Einsatz des Systems verleite. Dadurch gefährdeten die Fahrer nicht nur sich und andere Insassen, sondern auch weitere Verkehrsteilnehmer.
Talulah Riley, die Ehefrau des Tesla-CEO Elon Musk
Tesla hatte daraufhin stets betont, dass man sowohl in der Bedienungsanleitung als auch in den Warnhinweisen bei der Aktivierung des Systems deutlich auf die limitierten Fähigkeiten des “Autopiloten” und die daraus resultierende volle Verantwortung der Fahrer hinweise. Das wiederum sieht die NHTSA in ihrem Abschlussbericht (NHTSA ODI PE 16-007) anders: zwar funktioniere der “Autopilot” wie beabsichtigt und beschrieben, doch auf die tatsächlichen Grenzen des Systems werde der Fahrer nicht so deutlich hingewiesen wie man es als Hersteller eigentlich tun könne.
Der tödliche Unfall hatte u.a. dazu geführt, dass sich der bisherige Technologiepartner Mobileye von Tesla trennte und sich danach eine öffentliche Schlammschlacht mit dem disruptiven Autobauer lieferte. Mobileye – als Hersteller der Kamerasensoren und Chips unmittelbar von dem Unfall betroffen – hatte sich öffentlich darüber beschwert, dass die Sicherheit von Fahrzeuginsassen und anderen Verkehrsteilnehmern bei Tesla nicht die eigentlich erforderliche Priorität hätten. Investoren und Analysten bemängelten zudem, dass sie von Tesla viel zu spät auf den Unfall auf den Unfall aufmerksam gemacht worden seien.
Owner video of Autopilot steering to avoid collision with a truckhttps://t.co/FZUAXSjlR7
— Elon Musk (@elonmusk) April 17, 2016
Wenige Wochen vor dem tödlichen Unfall: Elon Musk teilt ein Video des tödlich verunglückten Joshua Brown.
In Deutschland sah sich das Bundesverkehrsministerium dazu berufen, einen Brief an die Besitzer aller zugelassenen Tesla-Fahrzeuge zu schicken. Die Fahrer wurden darauf hingewiesen, dass es sich bei dem in den Niederlanden und somit europaweit zugelassenen “Autopiloten” lediglich um ein reines Fahrerassistenzsystem handele, mit dem das Auto nicht zu einem hochautomatisierten Fahrzeug werde. Das Kraftfahrtbundesamt hatte zuvor darauf hingewiesen, dass der “Autopilot” in seinem damaligen Entwicklungsstadium in Deutschland keine Zulassung erhalten hätte. Das Unternehmen wurde aufgefordert, den irreführenden Begriff “Autopilot” nicht mehr zu verwenden.
Experten gehen davon aus, dass “echte” selbstfahrende Autos in circa 5 bis 10 Jahren einen Entwicklungsstand erreicht haben, der eine Zulassung im öffentlichen Straßenverkehr rechtfertigen könnte. Bis dahin testen die meisten Autohersteller ihre durchaus schon weit entwickelten Systeme auf speziellen Test-Parcours, mit Sondergenehmigungen und speziell dafür ausgewiesenen Strecken. Am Steuer befinden sich geschulte Fahrer und Ingenieure, die das Verhalten der Fahrzeuge genau protokollieren und die Ergebnisse in parallel laufende Entwicklungsszenarien einfliessen lassen.
Mittlerweile werden die von Tesla gefertigten Fahrzeuge mit einem neuen System aus Kameras und Sensoren ausgeliefert, das dem vorherigen System weit überlegen sein soll. Auch die Software wurde in der Zwischenzeit optimiert. Experten bemängeln, dass Tesla den auch weiterhin nur als L2-System eingestuften “Autopilot” mit nicht speziell eingewiesenen Fahrern im öffentlichen Straßenverkehr testet.
via heise.de