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Bringen 7 Twitter-Nutzer Donald Trump zu Fall?

Sieben vom Knight First Amendment Institute der New Yorker Columbia Universität vertretenen Twitter-Nutzer wollen Klage gegen den US-Präsidenten einreichen. Donald Trump verstoße auf seinem Twitter-Profil gegen die Amerikanische Verfassung und beschränke die Teilnehmer in ihrem verfassungsmäßigen Recht auf Meinungsfreiheit.

von Bernd Rubel am 12. Juli 2017
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Sieben Nutzer der Kurznachrichten-Plattform Twitter verklagen den US-Präsidenten Donald Trump wegen eines Verstoßes gegen die amerikanische Verfassung. Die vom Knight First Amendment Institute der New Yorker Columbia Universität vertretenen Nutzer sehen sich in verfassungsmäßigen Rechten verletzt, weil der US-Präsident oder seine Mitarbeiter sie angeblich nach Kritik blockiert haben sollen.

Nach Auffassung der Kläger handelt es sich bei Twitter bzw. beim Account des Präsidenten um ein öffentliches Forum, aus dem man nicht ausgeschlossen werden dürfe. Dies verstoße gegen das in der amerikanischen Verfassung verankerte Grundrecht auf Meinungsfreiheit.

Donald Trump kontrolliert neben seinem “privaten” Twitter-Profil @realDonaldTrump auch den offiziellen Präsidenten-Account @Potus, den er von seinem Vorgänger Obama mit allen Followern übernommen hat. Die Sperrung der sieben Twitter-Nutzer soll auf dem “privaten” Profil erfolgt sein, auf dem sich Trump jedoch als Präsident privat, politisch und gesellschaftlich äußert. Der Präsident ist für seine Eskapaden und Attacken gegenüber Gegnern und Medien bekannt, Twitter gehört zu seinen beliebtesten Kommunikationskanälen.

My use of social media is not Presidential – it’s MODERN DAY PRESIDENTIAL. Make America Great Again!

— Donald J. Trump (@realDonaldTrump) July 1, 2017

Trump unterdrücke mit der gezielten Blockade anderer Nutzer „abweichende Meinungen“ auf der Plattform, heißt es in der Klage. Neben dem US-Präsidenten wurden auch sein Sprecher Sean Spicer und sein Beauftragter für soziale Medien, Daniel Scavino, verklagt.

Für eine Blockade durch den Präsidenten scheint es keine besonders hohen Hürden zu geben. Schon Tweets, die im normalen “politischen Diskurs” durchaus hinnehmbar sein sollten, reichen hierzu aus. So twitterte der US-Präsident beispielsweise über Fake News und seine gewonnene Wahl:

Sorry folks, but if I would have relied on the Fake News of CNN, NBC, ABC, CBS, washpost or nytimes, I would have had ZERO chance winning WH

— Donald J. Trump (@realDonaldTrump) June 6, 2017

Darauf antwortete ihm eine Nutzerin, die Wahl habe er nur mit der Hilfe Russlands gewonnen:

To be fair you didn't win the WH: Russia won it for you. pic.twitter.com/iPUXKopd9B

— RebeccaBuckwalterPoz (@rpbp) June 6, 2017

Daraufhin wurde sie nach eigenen Angaben geblockt. Die Klage mag zum Teil absurd klingen, wirft aber ein paar interessante Fragen auf. Zum einen handelt es sich beim Knight First Amendment Institute der New Yorker Columbia Universität um eine durchaus renommierte Institution, die sich auf rechtliche Bewertungen und Stellungnahmen zur Verfassung spezialisiert hat. Zum anderen stellt sich in einem gewissen Umfang tatsächlich die Frage, welche “Rolle” soziale Netzwerke bzw. Soziale Medien heute innehaben und welche daraus resultierende Verantwortung damit einhergeht.

Tatsächlich nimmt Trump den geblockten Nutzern die unmittelbare Möglichkeit, öffentlich auf seine Tweets zu antworten. Eine Stellungnahme oder Antwort ist nur noch durch ein manuelles Sharen seiner Tweets auf den Accounts der Betroffenen möglich, was zum einen für Mitleser den Zusammenhang erschwert und zum anderen eine wesentlich geringere Reichweite haben dürfte.

Quelle: nytimes.com

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