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Verbot von Kamera-Drohnen in Schweden: Es greifen strenge Regeln

Nach einem Urteil des Obersten Verwaltungsgerichts des Landes, sind Drohnenflüge mit Kameras in Schweden größtenteils illegal: Das Gericht hat Kamera-Drohnen als Überwachungskameras eingestuft, für deren Einsatz enge Grenzen gelten.

von Carsten Dobschat am 24. Oktober 2016
  • Email
  • @dobschat

Kamera-Drohnen sind inzwischen deutlich mehr als ein nur eine Spielerei. Ob es um Filmproduktionen geht, Werbung oder Nachrichten, oft gehören Kamera-Drohnen hier zum täglichen Werkzeug. Nur in Schweden ist damit – zumindest vorläufig – Schluss, nachdem das Oberste Verwaltungsgericht diese Drohnen als Überwachungskameras eingestuft hat.

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Denn im Gegensatz zu den in Schweden relativ liberalen Regeln für den Einsatz von Drohnen, sind die Gesetze für den Einsatz von Überwachungskameras sehr strikt. Eine Überwachungskamera darf man in Schweden nur nutzen, wenn der Zweck ausschließlich der Verhinderung, Aufklärung oder Erkennung von Verbrechen und der Verhütung von Unfällen dient. Aus Datenschutzsicht ist so eine Regelung durchaus zu begrüßen, kann man sich auf dieser Grundlage wohl recht gut gegen wuchernde „Überwachungsparks“ aus unzähligen Kameras zur Wehr setzen.

Kamera-Drohne als Überwachungskamera

Nachdem aber die Datenschützer des Landes mit ihrer Ansicht vor Gericht gewonnen haben, dass auch Kamera-Drohnen am Ende nur Überwachungskameras seien (wenn auch etwas mobilere), bedeutet das, dass für die fliegenden Kameras jetzt auch diese engen Regeln für den Einsatz gelten. Drohnen-Aufnahmen für die Nachrichten, für Filmproduktionen oder einfach nur zum Spaß? Verboten.

Natürlich gibt es reichlich Kritik an dieser Entscheidung. Für Nachrichtenredaktionen etwa sind Kamera-Drohnen inzwischen zu einem wichtigen Werkzeug für die Berichterstattung geworden. Auch für journalistische Arbeit sieht das Gericht aber keine Ausnahme vor. Und im Gegensatz zu einem Privatnutzer, der nur für sich selbst filmt, können kommerzielle Filmer ja auch nicht darauf hoffen, einfach nicht auf frischer Tat ertappt zu werden – schließlich sollen die Aufnahmen auch ausgestrahlt werden. Zwar ist eine umfangreiche Kontrolle fliegender Drohnen kaum möglich, wenn jedoch im Nachhinein solche Aufnahmen veröffentlicht werden und dem Urheber zugeordnet werden können, dürften die entsprechenden Bussgelder und Strafen fällig werden. Bei Nachrichtensendungen dürfte das regelmäßig zutreffen.

Vom Industrieverband UAS Sweden kommt selbstverständlich ebenfalls Kritik. Dieser wirft dem Gericht vor, mit diesem Urteil eine ganze Industrie in Schweden gekillt zu haben. Nach einem Notfall-Treffen des Verbands, musste der Verbandspräsident Gustav Gerdes eingestehen, dass man absolut nicht mit so einem Ausgang des Verfahrens gerechnet hatte. Jetzt liegt es am Gesetzgeber, die Gesetze anzupassen und für Kamera-Drohnen Ausnahmen oder spezielle Regelungen zu schaffen oder dies zu unterlassen. Das hängt natürlich ganz davon ab, welche Prioritäten der Gesetzgeber hier hat.

Abwägung

Nachvollziehbar ist die Haltung der Datenschützer natürlich erst einmal: ohne Frage können Kamera-Drohnen in bestimmten Situationen für die Überwachung von Orten und Personen eingesetzt werden. Praktisch passiert das auch schon, zum Beispiel bei Demonstrationen. Auf der anderen Seite ist das weder die einzige noch die primäre Einsatzmöglichkeit für diese Technik. Eine einfache Einstufung von Kamera-Drohnen als Überwachungswerkzeug wird den Möglichkeiten und der tatsächlichen Nutzung dieser Werkzeuge nicht gerecht. Hier einen Ausgleich zu schaffen, der einerseits unkontrollierte Überwachung durch Drohnen möglichst effektiv unterbindet, aber andererseits andere Nutzungsarten damit nicht unmöglich macht, wird alles andere als einfach.

via Engadget

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