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Vernetzung von Facebook, Instagram und WhatsApp: Abfuhr vom Kartellamt

Facebook möchte seine verschiedenen Dienste noch enger miteinander verzahnen. Genau das möchte das Bundeskartellamt nicht.

von Carsten Drees am 7. Februar 2019
  • Email
  • @casi242

Erst vor wenigen Tagen ließ Facebook verlauten, wie man sich die Zukunft von WhatsApp, Instagram und dem Facebook Messenger vorstellt: Alles soll sehr eng miteinander vernetzt sein — selbstverständlich nur, weil es dem Nutzer was bringt, verkündete das Unternehmen völlig frei von Ironie. Im Rahmen der Verkündung der Quartalszahlen präzisierte Facebook seine Pläne diesbezüglich und erklärte den tieferen Sinn dieser Absicht.

Der Punkt „so können wir mehr Werbe-Kohle aus unseren Nutzern pressen“ kam bei dieser Erklärung übrigens nicht vor. Sehr viele Menschen sind nicht sonderlich glücklich darüber, dass Facebook seine Dienste mehr miteinander verschmelzen möchte und zum großen Ärger von Facebook gesellt sich bei den kritischen Stimmen nun auch eine sehr wichtige hinzu: Die Stimme des Bundeskartellamts. Dort wurde nämlich heute offiziell verkündet:

Das Bundeskartellamt hat dem Unternehmen Facebook weitreichende Beschränkungen bei der Verarbeitung von Nutzerdaten auferlegt.

Und weiter:

Das Bundeskartellamt hat Facebook im Wesentlichen untersagt, dass es in seinen Vertragskonditionen die Nutzung des sozialen Netzwerks Facebook.com davon abhängig macht, dass Facebook Daten, die bei der Nutzung von konzerneigenen Diensten wie WhatsApp und Instagram erhoben wurden, ohne Einwilligung der Nutzer mit den für das soziale Netzwerk geführten Nutzerkonten verknüpfen und verwenden kann. Es hat Facebook darüber hinaus Vertragskonditionen untersagt, die es erlauben, Nutzerdaten bei dem Besuch von Webseiten oder bei der Nutzung mobiler Apps dritter Anbieter über Programmierstellen (Facebook Business Tools) zu sammeln, mit Facebook-Nutzerkonten zu verknüpfen und zu verwenden.

Harter Tobak für Facebook, dessen Pläne natürlich komplett konträr zu denen des Kartellamts verlaufen. Beschlossen ist hier allerdings noch nicht bzw. sind die Pläne des Kartellamts noch nicht rechtskräftig. Bevor das der Fall ist, kann Facebook innerhalb eines Monats Berufung einlegen und wird das mit Sicherheit tun.

Aber auch, wenn Facebook vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf scheitern würde mit seinem Einspruch: Entspannt zurücklehnen können sich das Kartellamt, Datenschützer und wir Nutzer noch nicht. Bevor sich nämlich im Unternehmen Facebook was ändert, müssen dort erst entsprechende Konzepte erarbeitet und dann vom Kartellamt abgenickt werden. Bis zu 12 Monate wird man dazu Zeit haben und es steht zu befürchten, dass Facebook diese Zeitfenster auch voll ausschöpft.

Das Bundeskartellamt hat Facebook heute ganz unangenehm einen vor den Ballon gezimmert und Facebook wird sich da jetzt erst mal sortieren müssen. Aber wir dürfen das lediglich als einen ersten Schritt in die richtige Richtung betrachten. Denn durch den heutigen Vorstoß würde lediglich geregelt, dass Facebook sich beim Einsammeln der Daten ein Einverständnis von jedem Nutzer einholen muss. Das könnte aber schlimmstenfalls auch irgendein Banner sein, welches man flott anklickt, ohne wirklich drauf zu achten — und dann wäre das Daten-Dilemma wieder exakt das selbe wie jetzt.

Es ist also in der Tat noch viel zu tun, sowohl von Facebook- als auch Behörden-Seite und es wird spannend sein, das in der nächsten Zeit zu verfolgen. Facebook besitzt Plattform-übergreifend einen Marktanteil von über 95 Prozent bei den täglich aktiven Nutzern — höchste Zeit, dass gegen diese Dominanz was unternommen wird. Und wenn Facebook das von sich aus nicht hin bekommt, dann ist es absolut zu begrüßen, wenn dem blauen Riesen von Institutionen wie dem Bundeskartellamt auf die Finger geklopft wird.

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