Vor einigen Wochen informierten wir euch darüber, dass WhatsApp seine seine Nutzungsbedingungen und Datenschutzrichtlinien aktualisiert hat und sich enger mit Facebook verzahnen möchte. Bei der Gelegenheit haben wir euch auch gleich erklärt, wie ihr der Datenweitergabe an Facebook widersprechen könnt.
Wie zu erwarten war, sind die deutschen Datenschützer gelinde gesagt nicht ganz glücklich mit der Vorgehensweise und haben WhatsApp dafür nun abgemahnt. In einer Mitteilung dazu äußert sich Klaus Müller, Vorstand des vzbv wie folgt:
Bei der Übernahme 2014 von WhatsApp hat Facebook öffentlich bekundet, dass der Dienst von WhatsApp unabhängig bleiben solle. Verbraucher vertrauten also darauf, dass ihre Daten allein bei WhatsApp bleiben und kein Datentransfer zu Facebook erfolgt. Ihr Vertrauen wurde enttäuscht. Der vzbv hatte bereits in seiner Abmahnung von Facebook Anfang 2015 erste Anzeichen für einen Datenaustausch kritisiert. Mit großer Sorge beobachten wir einen schleichenden Trend: Verbraucher verlieren nach und nach die Hoheit über ihre Daten. Ihre Privatsphäre gerät in Gefahr. Dieses Beispiel zeigt nicht zuletzt, dass die erweiterte Verbandsklagebefugnis für Verbraucherverbände ein wichtiges Instrument ist, um Verbraucher und Daten zu schützen. Klaus Müller, Vorstand Verbraucherzentrale-Bundesverband
Konkret stößt man sich also daran, dass Kundendaten von WhatsApp zu Facebook wandern – etwas, was Mark Zuckerberg nach der Übernahme noch kategorisch ausgeschlossen hatte. Kritik wird auch laut an der Vorgehensweise, in der Mitteilung der aktualisierten Nutzungsbedingungen bereits den Haken zu setzen, damit Facebook-Werbung besser auf euch zugeschnitten werden kann.
Schlimmer findet man allerdings – berechtigerweise – dass Facebook auch die Namen und Nummern anderer Kontakte aus euren Adressbüchern bei der Datenweitergabe in die Hände fallen. Nur noch eine knappe Woche – bis zum 25. September – habt ihr Zeit, der oben beschriebenen Datenweitergabe zu Werbezwecken zu widersprechen, wenn ihr direkt beim Update vergessen habt, den Haken zu entfernen. Wollt ihr diesen Schritt also noch korrigieren, schaut unbedingt in unseren Artikel dazu rein:
WhatsApp: So widersprecht ihr der Datenweitergabe an Facebook
Nach der Abmahnung durch die Verbraucherschützer bleibt WhatsApp jetzt bis zum 21. September Zeit, eine entsprechende Unterlassungserklärung abzugeben. Bessert WhatsApp bis zum 21. nicht zufriedenstellend nach, wird der Bundesverband der Verbraucherzentralen von seinem Verbandsklagerecht Gebrauch machen und eine Klage einreichen. Wir werden das natürlich auch weiter verfolgen und halten euch auf dem Laufenden.
Quelle: vzbv via Spiegel Online