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„Wir fordern digitale Grundrechte“: Entwurf einer Digitalcharta für die EU

Auf Initiative der Zeit-Stiftung haben 27 Experten einen Entwurf für eine „Charta der Digitalen Grundrechte der Europäischen Union“ erstellt, der am 5. Dezember im Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres des Europäischen Parlaments vorgestellt wird - der Entwurf steht aber bereits im Internet.

von Carsten Dobschat am 30. November 2016
  • Email
  • @dobschat

Es ist sicherlich nicht der erste Versuch, die Frage zu beantworten, wie sich die Freiheit des Einzelnen weiterhin schützen lässt. Die Digitalisierung aller Lebensbereiche gefährdet eben oft auch diese Freiheiten, wobei es egal ist, ob man nun von Staaten und deren Geheimdiensten oder von Unternehmen ausspioniert wird. Die Zeit-Stiftung hat nun von 27 Experten eine „Charta der Digitalen Grundrechte der Europäischen Union“ entwerfen lassen und fordert nun zur Diskussion dieser Charta auf. Das ist laut der Website auch das erste Ziel dieses Entwurfs:

Eine Debatte über die Zukunft der digitalen Gesellschaft und wie man sie politisch gestalten kann. Die vorgestellte Digitalcharta versteht sich als Entwurf, der in der Öffentlichkeit reifen soll, dazu gehört essentiell die Diskussion um jedes einzelne Wort. Am Ende könnte so ein digitalgesellschaftliches Fundament der EU entstehen.

Eine umfassende Debatte auf allen Ebenen ist überfällig, immerhin betrifft das Thema jeden Einzelnen von uns und so ziemlich jeden Bereich des täglichen Lebens. Ob es um das Ausspähen von Bürgerinnen und Bürgern durch Geheimdienste geht, das Erstellen von umfangreichen Profilen von uns durch Unternehmen, das Urheberrecht oder die Frage wo Meinungsäußerungen aufhören und Hatespeech beginnt. Selbstverständlich kann eine solche Charta hier keine detaillierten Antworten auf jede denkbare Frage geben, aber sie kann einen Rahmen bilden, wie es eben auch die Europäische Grundrechte-Charta tut.

Und so ist diese Charta auch aufgebaut, man könnte sie auch prima als „Digital-Update für das Grundgesetz“ bezeichnen, denn sehr vieles, was hier aufgeschrieben wurde erscheint auf den ersten Blick als Selbstverständlichkeit aufgrund der vorhandenen Grundrechte – nur wurden diese hier explizit auf die digitale Welt übertragen.

Zum Beispiel das Diskriminierungsverbot: Man sollte meinen, dass dieses eben selbstverständlich auch in der digitalen Welt gilt, die Realität zeigt jedoch, dass es immer wieder vorkommt, dass Menschen aufgrund automatisierter Prozesse benachteiligt werden, daher überträgt die Digitalcharta zum Beispiel in Artikel 3 das Diskriminierungsverbot ganz konkret auf solche Verfahren:

(1) Jeder Mensch hat das Recht auf eine gleichberechtigte Teilhabe in der digitalen Sphäre. Es gilt das in der Europäischen Grundrechte-Charta formulierte Diskriminierungs-Verbot.

(2) Die Verwendung von automatisierten Verfahren darf nicht dazu führen, dass Menschen vom Zugang zu Gütern, Dienstleistungen oder von der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ausgeschlossen werden. Dies gilt insbesondere im Bereich Gesundheit, Schutz vor elementaren Lebensrisiken, Recht auf Arbeit, Recht auf Wohnen, Recht auf Bewegungsfreiheit und bei Justiz und Polizei.

Es ist zwar nicht mit einer schnellen Verabschiedung dieser oder einer ähnlichen Charta auf EU-Ebene zu rechnen, aber grundsätzlich ist die Festlegung einer solchen grundsätzlichen Präzisierung der vorhandenen Rechte für den digitalen Raum eine erstrebenswerte Angelegenheit. Wobei bei diesem Entwurf mit Sicherheit vielen Menschen einige Dinge einfallen werden, die nicht, nicht genau genug oder nicht im eigenen Sinn festgelegt wären. Da fällt einem direkt Artikel 22 auf, hier geht es um Immaterialgüter, also das Urheberrecht:

Rechteinhabern steht ein fairer Anteil an den Erträgen zu, die aus der digitalen Nutzung ihrer Immaterialgüter erwirtschaftet werden. Diese Rechte müssen in Ausgleich gebracht werden mit nicht-kommerziellen Nutzungsinteressen.

Das geht kaum schwammiger und lässt jede Menge Interpretationsspielraum für eine konkrete Ausgestaltung, in der zum Beispiel von der Ermöglichung freier Remixes bis zum Verbot solcher Remixes alles möglich ist. Auch die Fixierung auf Arbeit als Grundlage des Lebensunterhalts in Artikel 21 wird zumindest den Fans eines BGE nicht sonderlich schmecken.

Zum Thema Grundeinkommen:
Tesla-Chef Musk: Bedingungsloses Grundeinkommen und Freizeit für alle
Digitale Revolution: Telekom-Chef Höttges für bedingungsloses Grundeinkommen

So eine Charta kann eben nur ein Minimalkonsens sein, was auch daran liegt, dass sehr unterschiedliche Personen mit an diesem Entwurf beteiligt waren, zum Beispiel der frühere Bundesinnenminister Gerhart R. Baum (FDP), Johannes Caspar, der Datenschutzbeauftragte Hamburgs, Johnny Haeusler, Christoph Keese von Axel Springer SE, Frank Rieger vom CCC, der mögliche nächste SPD-Kanzlerkandidat und aktuelle Vorsitzende des Europäischen Parlaments Martin Schulz (SPD) und Sascha Lobo gehören zu den Initiatorinnen und Initiatoren. Unter den Unterstützerinnen und Unterstützern finden sich dann u.a. Markus Beckedahl von netzpolitik.org, Anke und Daniel Domscheit-Berg, Norbert Röttgen (CDU) und Raúl Krauthausen vom Sozialhelden e.V. Die vollständige Liste ist natürlich auf der Website der Digialtcharta zu finden.

Diese breite Unterstützung des Entwurfs gibt aber zumindest berechtigen Anlass zur Hoffnung, dass hier nun wirklich eine breite Diskussion stattfinden wird.

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