Beim Autogipfel vor einigen Wochen sprachen Industrie und Politik über die Zukunft der Mobilität und kamen (lediglich) zu dem Schluss, dass wir in Deutschland deutlich mehr Ladestationen für E-Autos benötigen. 300.000 davon soll es geben bis zum Jahr 2030. Im Koalitionsvertrag verankert war bereits, dass bis 2020 100.000 solche Stationen verfügbar sein sollen.
Das Ziel für 2020 dürfte krachend verfehlt werden, selbst wenn wir sehen, dass es in unserem Land so langsam vorangeht, was zumindest die Installation von Ladepunkten angeht. Laut Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) sei die Zahl in einem Jahr von 13.500 auf 20.650 Stationen angestiegen und damit um mehr als 50 Prozent.
Innerhalb eines Jahres ist es gelungen, die Anzahl der öffentlichen Ladepunkte von 13.500 auf 20.650 zu steigern. Vor allem die Energiewirtschaft hat hier ordentlich Tempo gemacht – sie betreibt drei Viertel aller öffentlichen Ladepunkte. Stefan Kapferer, Vorsitzender der BDEW-Hauptgeschäftsführung
Die Rede ist dabei von öffentlich zugänglichen Ladepunkten. Bei etwa 12 Prozent davon handelt es sich um Schnellladestationen mit mehr als 50 Kilowatt Ladeleistung. Der Verband hält die verfügbare Zahl an Stationen derzeit noch für ausreichend. Golem.de hat dazu ausgerechnet, dass angesichts von 83.175 batterieelektrischen PKW und 66.997 Plug-in-Hybriden auf einen öffentlichen Ladepunkt 7,3 Elektroautos kommen.
Kritik gibt es vom BDEW an unserer Bundesregierung. Es ist davon auszugehen, dass der Großteil der Ladevorgänge zuhause oder am Arbeitsplatz stattfindet. Kritik deshalb, weil es einer Änderung des Miet- und Wohneigentumsrechts bedarf und da kommt die Politik aktuell nicht in die Gänge.
Das Bundesjustizministerium muss endlich Fakten schaffen, damit es jedem Mieter und Wohnungseigentümer möglich ist, Ladeinfrastruktur einzubauen, wenn er die Finanzierung sicherstellt. Eine entsprechende Änderung des Miet- und Wohnungseigentumsrechts kostet keinen Cent, würde die Elektromobilität aber einen großen Schritt nach vorne bringen. Stefan Kapferer, Vorsitzender der BDEW-Hauptgeschäftsführung
Auch beim Angebot von Schnellladesäulen entlang der Autobahnen besteht noch großer Handlungsbedarf. Hier gibt es noch größere Versorgungslücken, die möglichst schnell geschlossen werden müssen.
Übrigens werden nicht alle öffentlichen Ladepunkte vom BDEW erfasst. Das liegt daran, dass Ladepunkte vor Inkrafttreten der Ladesäulenverordnung von der Anzeigepflicht bei der Bundesnetzagentur ausgenommen sind. Außerdem unterliegen Stationen mit Ladeleistungen von höchstens 3,7 kW nicht der Anzeigepflicht befreit. Daher liegt die Zahl der tatsächlichen Stationen vermutlich sogar deutlich über der angegebenen Zahl von 20.650 Ladepunkten.
Solange der Verkauf von E-Autos in Deutschland noch so schleppend läuft, reicht das Tempo also erst noch aus, mit dem die Infrastruktur geschaffen wird. Aber ich rechne schon im nächsten Jahr damit, dass deutlich mehr Stromer und Hybriden verkauft werden und die Zahl der Säulen noch stärker ansteigen muss als im abgelaufenen Jahr.
via electrive.net