Das höchste Gericht der Niederlande hat entschieden, dass das Design von Samsungs Galaxy Tab 10.1 nicht wie von Apple behauptet gegen Design-Patente für das iPad verstößt. Damit hat Apple eine bedeutende Niederlage in seinem Patentstreit mit Samsung erlitten und kann kein Import-Verbot für das Tablet des Konkurrenten mehr fordern.
Nach Ansicht des Obersten Gerichtshofs der Niederlande verletzt Samsung Apples Patente mit seinem Tablet nicht. Das Gericht wies Apples Klage gegen das Samsung Galaxy Tab 10.1 und Galaxy Tab 10.1v nun ab, weil Apples Patentansprüche hinfällig sind. Die Richter begründeten ihre Entscheidung damit, dass es bereits früher Produkte mit dem von Apple als schützenswert beanspruchten Design gab. Apples europäisches Geschmacksmusterpatent kann somit nicht als Grundlage für eine Klage wegen Patentverletzung durch Samsung verwendet werden, so das Gericht.
Nach Einschätzung des Gerichts hat das Patent von Apple auf das iPad-Design nur einen sehr begrenzten Geltungsrahmen. Das heißt, dass es nur das tatsächliche Design des iPad abdeckt, aber nicht allgemein auf Geräte angewendet werden kann, die ebenfalls eine rechteckige Form mit abgerundeten Ecken und ein Display haben. Die Tablets von Samsung unterscheiden sich nach Auffassung der Richter ausreichend von dem Apple-Tablet, so dass keine Verletzung des Geschmacksmusters vorliegt.
Bei Samsung ist man natürlich glücklich über die Entscheidung des niederländischen Gerichtshofs. Man sei erfreut, dass das Gericht die Position von Samsung bestätigt, wonach das Galaxy Tab nicht gegen den Schutz des Designs der Apple-Tablets verstößt. Das iPad sei nicht das erste Tablet, das mit einer rechteckigen Form und abgerudneten Ecken daherkam. Kein Unternehmen könne das Monopol auf ein allgemeines Design für sich beanspruchen, weil dies den Fortschritt und die Innovation in der Industrie ausbremsen würde, so Samsung.