Ihr braucht nicht denken, dass die Sache mit den Patentstreitigkeiten zwischen Apple und Samsung durch ist, nur weil wir hier ein paar Tage nicht darüber berichtet haben. Die Milliardenstrafe, die US-Richterin Koh den Koreanern reingedrückt hat sowie das Verkaufsverbot für das Galaxy Nexus – Samsung ist ordentlich abgewatscht worden. Jetzt gibt es eine Entscheidung eines Berufungsgerichts, welches das Urteil ein wenig korrigiert – zugunsten von Samsung!
Wieder mal geht es um ein bestimmtes Patent (Patent Nummer 8,086,604) – die Suchfunktion, mit der ihr sowohl auf dem Gerät als auch im Web sucht – von welchem Richterin Koh noch der Meinung war, dass man dadurch das Verkaufsgebot des Galaxy Nexus rechtfertigen könne.
Das wiederum sieht das Berufungsgericht komplett anders: zwar denkt man weiterhin, dass sich Samsung hier bei den Jungs in Cupertino bedient habe, sprich: das Patent von Apple genutzt hat. Das Berufungsgericht kann jedoch nicht nachvollziehen, dass sich das Samsung Galaxy Nexus ohne dieses Feature entscheidend schlechter verkauft habe.
Bedeutet im Umkehrschluss: wenn es nicht weniger Verkäufe ohne diese Such-Funktion gegeben hätte, ist Apple von den Verkaufszahlen her auch nicht geschädigt worden und ein Verkaufsgebot des Galaxy Nexus damit nicht länger gerechtfertigt.
Das ist nach dieser klaren Niederlage eine erste, wichtige Korrektur Richtung Samsung und geht mal davon aus, dass wir von beiden Seiten hier nicht das letzte Mal gehört haben!