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Porno-Streaming-Abmahnungen: Der aktuelle Stand

von Carsten Dobschat am 10. Dezember 2013
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  • @dobschat

Was letzte Woche mit dem Bekanntwerden einer Abmahnung begann, ist inzwischen deutlich im Umfang gewachsen. Es wird geschätzt, dass die Regensburger Rechtsanwaltsgesellschaft Urmann + Collegen (U+C)  über 10.000 Abmahnungen für das angeblich Anschauen von Pornofilmen bei Redtube verschickt haben soll. Zwischenzeitlich haben sich auch die Verbreiter von Malware an die Sachen ran gehängt und es bestehen berechtigte Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines Auskunftsbeschluss durch das OLG Köln in dieser Sache.

Wie groß die Zahl der Abmahnungen wirklich ist, wird wohl nie ganz aufgedeckt werden, aufgrund des Feedbacks von Betroffenen bei anderen Anwälten und der verwendeten Aktenzeichen muss man von über 10.000 Abmahnungen ausgehen. In den Abmahnungen wird jeweils 250 Euro gefordert, es geht also insgesamt um über 2.500.000 Euro – eine stolze Summe.

Doch gibt es bei den Abmahnungen einige fragwürdige Aspekte, so ist absolut offen, wie The Archive AG, welche die Rechte an den Pornos besitzt, an die IP-Adresse gelangt ist. In einem Antrag auf einen Auskunftsbeschluss gegen die Telekom ist von einer Software namens GLADII 1.1.3. die Rede, deren Beschreibung aber keine Hinweise darauf zulässt, wie hier Streams auf fremden Portalen überwacht werden sollen. Es gibt Vermutungen, die Urheber seien nicht durch die genannte Software, sondern durch Malware, die Überwachung einer Vertipper-Domain (.net statt .com) oder einen Insider bei Redtube an die Daten gekommen. Aber sicher ist da nichts.

Sicher ist aber inzwischen eines: In mindestens einem Auskunftbeschluss gegen die Telekom sind die Richter am OLG Köln davon ausgegangen, es ginge um Tauschbörsen. So heißt es in dem Beschluss:

Durch das unbefugte öffentliche Zugänglichmachen des geschützten Werks zu den aus der Anlage ersichtlichen Zeitpunkten über eine sog. Tauschbörse liegt zudem eine Rechtsverletzung i.S.v. § 19a UrhG vor.

Es ging nur nie um Tauschbörsen, davon ist auch im Antrag der Anwälte nicht die Rede. Entweder wurde hier einfach ein falscher Textbaustein erwischt oder die Richter haben wirklich nicht verstanden, dass es hier nicht um Tauschbörsen geht, wie in hunderten anderen Fällen, die dort regelmäßig aufschlagen. Zumindest ist das ein Ansatzpunkt, um gegen die Abmahnung vorzugehen.

Aber natürlich ist das nicht der einzige Punkt: Wie schon Udo Vetter geschrieben hat, ist es alles andere als sicher, dass das reine Betrachten eines Streams wohl eher keine Urheberrechtsverletzung, trotz der temporären Kopie, die hier auf dem eigenen Rechner erstellt wird.

Weiterhin gilt für alle Betroffenen: Nichts unterschreiben, nichts zahlen, geht zur Verbraucherzentrale oder nutzt die Möglichkeit einer kostenlosen Beratung, wie sie von vielen Anwälten angeboten wird. Aber auf keinen Fall einfach so zahlen und/oder irgendwas unterschreiben.

Übrigens sind inzwischen auch Malware-Verbreiter auf den Zug aufgesprungen und verschicken Mails mit angeblichen Abmahnungen – das angebliche Text-File im Anhang enthält aber (natürlich) Schadsoftware. Besonders zeichnet mindestens viele dieser Mails aus, dass sie das Schauen eines der Videos in der Zukunft abmahnen.

Und jetzt alle: The Internet is for Porn…

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