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Qualcomm schießt im Smartbook-Streit scharf zurück (endlich!)

von Roland Quandt am 4. Februar 2010
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Seit Monaten versucht die deutsche Firma Smartbook AG mit diversen rechtlichen Stunts ihren Markennamen gegen eine angebliche Vereinnahmung durch den Chipkonzern Qualcomm zu schützen. Jetzt schießt Qualcomm zurück und hat eine ausführliche Stellungnahme veröffentlicht, in der man erklärt, warum “Smartbook” eigentlich kein schützenswerter Begriff ist, sondern eine Bezeichnung für eine ganze Kategorie von stromsparenden Mini-Computern, die zwischen Smartphones und Netbooks eine Nische füllen sollen. Ich habe mir mal erlaubt, das Statement von Qualcomm zu übersetzen.

Offenbar ist Qualcomm der Meinung, dass die Smartbook AG mit der Art, auf die sie ihre angeblichen Ansprüche geltend zu machen versucht, weit über das Ziel hinaus geschossen. Möglicherweise sind die Forderungen des Unternehmens noch nicht einmal vom deutschen Gesetz gedeckt, dies behauptet zumindest Qualcomm:

Hier die Stellungnahme:

Der deutsche Laptop-Hersteller Smartbook AG versucht mit einer agressiven Kampagne, die weitere Verwendung des Begriffs “Smartbooks” durch Journalisten, Hersteller und Verbraucher zu verhindern. Qualcomm beansprucht die Rechte an dem Begriff “Smartbook” nicht und hat dies auch nie getan, weil es sich unserer Einschätzung nach um einen beschreibenden, generellen Begriff handelt. Das Wort wird von einer Vielzahl von Firmen, Verbrauchern und Kommentatoren aus der Industrie verwendet, um eine Klasse von Geräten zu beschreiben, die Eigenschaften von Smartphones und Netbooks kombinieren, was durch verschiedene Technologieunternehmen ermöglicht wird, was Qualcomm zwar einschließt, aber sich nicht auf Qualcomm beschränkt.

Die Smartbook AG hat in Deutschland eine einstweilige Verfügung gegen Qualcomm erwirkt. Wir halten die entsprechenden Auflagen ein, die Qualcomm die Verwendung des Wortes “Smartbook” auf allen deutschen Websites verbietet, wenn nicht in einem Disclaimer darauf hingewiesen wird, dass die Rechte an der Marke in Deutschland der Smartbook AG gehören. Wir zweifeln die einstweilige Verfügung an und haben Schritte eingeleitet, um die Marke löschen zu lassen, weil wir weiterhin davon ausgehen, dass es sich um einen beschreibenden, allgemeingültigen Begriff handelt, der ursprünglich gar nicht als Marke hätte zugelassen werden dürfen. Die einstweilige Verfügung richtet sich ausschließlich gegen Qualcomm; nach unserem Wissen gibt es keine weiteren Verfügungen.

Das deutsche Gericht hat seine einstweilige Verfügung weder auf andere Parteien ausgeweitet, noch geht sie über Deutschland hinaus, oder verhindert die Berichterstattung durch Nachrichtenorganisationen. Darüber hinaus untersagt die Verfügung tatsächlich nicht die Verwendung des Begriffs; er darf in Verbindung mit dem dazugehörigen Disclaimer weiter verwendet werden. [Qualcomm hat vor kurzem in Deutschland eine einstweilige Verbotsverfügung gegen die Smartbook AG erwirkt, die der Smartbook AG die verzerrte Wiedergabe der Bedingungen aus der Verfügung gegen Qualcomm untersagt, was sowohl für die Website der Smartbook AG, als auch für Briefe an die Medien gilt.] Die Smartbook AG hat ihre Website so überarbeitet, dass die verzerrende Wiedergabe der Reichweite der Verbotsverfügung gegen Qualcomm korrigiert wird.

Seit dem Vorgehen der Smartbook AG gegen Qualcomm, hat die Firma versucht, auch in anderen Ländern die Rechte an der Marke “Smartbook” zu erlangen. Die Europäische Union und andere Länder haben diese Versuche jedoch abgewehrt, weil es sich ihrer Meinung nach bei “Smartbook” um einen generischen Begriff handelt. Die Smartbook AG hat außerdem öffentlich erklärt, dass man die Rechte an der deutschen Marke verkaufen würde. Wir nehmen daher an, dass die Kampagne zur Ausweitung der Markenanmeldungen und die Versuche, Journalisten und andere von der Verwendung des Begriffs abzuhalten, vor allem Versuche sind, den Verkaufswert der Marke zu steigern.

Dem ist nichts mehr hinzuzufügen.

Quelle: SlashGear

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