Ein US-Richter hat entschieden, dass Samsung mit der bei seinen Smartphones verwendeten Autokorrektur für die Bildschirmtastatur gegen ein Patent von Apple verstößt. Konkret ist die Funktion für Wortvorschläge betroffen. Die Auswirkungen der jüngsten Entscheidung sind jedoch wahrscheinlich eher gering.
In Apples Patent wird eine Methode beschrieben, mit der Touchscreen-Geräte bei der Eingabe mit der Onscreen-Tastatur vollständige Wörter vorschlagen, nachdem der Nutzer nur einen Teil davon eingegeben hat. Auf diese Weise soll die Eingabe natürlich beschleunigt werden. Das Patent wurde von Apple einige Tage vor der Präsentation des ersten iPhones eingereicht, also schon im Jahr 2007. Unter anderem verwies Apple in seiner Patentschrift darauf, dass die Größe der meisten damals existierenden Mobiltelefone das Tippen erschwerte. Als Lösung bot man in dem Patent die automatische Vervollständigung von Eingaben unter Zuhilfenahme einer grafischen Oberfläche an.
Samsung versuchte wohl, Apples Patent für hinfällig erklären zu lassen, setzte dabei aber auf das falsche Argument. So behaupteten die Koreaner das Patent beziehe sich nur auf Handys, Smartphones und Tablets, die mit einer vorhandenen Tastatur daherkommen. Die für den Fall zuständige Richterin wollte dies jedoch nicht gelten lassen, denn Apple beschreibt in seinem Patent ausdrücklich, dass man über einen Touchscreen und eine virtuelle Tastatur auf die Auto-Vervollständigung zugreifen sollte.
Die Auswirkungen der jüngsten Entscheidung sind noch unklar. Einerseits betrifft das Thema bisher nur einige ältere Samsung-Geräte wie das Galaxy Nexus und das Galaxy Note der ersten Generation, da Samsung und viele andere Hersteller aber die gleiche Technik weiterhin einsetzen, könnten auch diverse andere Android-Geräte gegen Apples Patent verstoßen.