Das U.S. Patent and Trademark Office (USPTO) hat Apple zwei Geschmacksmuster gewährt. Einmal das Design-Patent zur berüchtigten Slide to unlock-Funktion und darüber hinaus auch noch zum Aussehen des iPhone 3GS.
Das Patent mit der Nummer D675,639 beschreibt das Design der Funktion, mit der ihr beim iPhone euren Lock-Screen entsperrt. Wenn ihr jetzt denkt, dass sich Apple das Patent doch schon längst gesichert hat: Nö, bei dem Ende 2011 gewährten Patent geht es um die Technologie, die hinter der Funktion steckt, in diesem Fall hingegen geht es aber lediglich um das uns allen bekannten Design mit der horizontalen Leiste.
Weltweit hat diese Funktion schon für sehr viel Streitereien gesorgt und auch heute noch werfen Kritiker und natürlich die Konkurrenz Apple vor, dass man sich hier Trivialpatente sichert, die viel zu allgemein formuliert sind.
Damit wären wir dann auch schon beim zweiten Geschmacksmuster, welches Apple nun zugesprochen wurde: Hinter der Nummer D675,612 verbirgt sich das Design-Patent, welches sich mit den berühmt-berüchtigten abgerundeten Ecken beschäftigt. Diese Form des Apple iPhone 3GS konnte man sich durch dieses Geschmacksmuster schützen lassen und auch hier wird es wieder genügend Parteien geben, die davon wenig begeistert sind. Im Februar 2011 hatte man dieses Design-Patent in den Staaten eingereicht und nun ist es den Jungs aus Cupertino zugesprochen worden.