Auch in Deutschland werden wir das Apple iPhone oder iPad weiter durch die Slide to unlock-Funktion entsperren. Allerdings ist diese Entsperr-Geste künftig nicht mehr durch ein Patent geschützt.
Gestern erklärte das Bundespatentgericht – bestehend aus fünf Patent-Richtern – besagtes Patent von Apple für nichtig. Der Patentschutz für die Funktion (EP1964022) wurde umgehend aufgehoben, Apple kann allerdings in Berufung gehen und das Urteil anfechten. Das wird das Unternehmen aus Cupertino auch tun, wenngleich das Patent lange nicht mehr so relevant ist wie vielleicht noch vor ein, zwei Jahren.
Mittlerweile haben die Konkurrenten eigene Möglichkeiten gefunden, auf ähnliche Weise ihre Smartphones zu entsperren, weshalb man sich hier nicht mehr an Apple orientieren muss. Dennoch sollte man tunlichst vermeiden, das Design und die Geste eins zu eins abzukupfern, weil man dann Gefahr liefe, andere (Design-)Patente zu verletzen.
Wie es heißt, könne man sich Software in Europa nicht so ohne Weiteres patentieren lassen, im Gegensatz zu den Vereinigten Staaten. Es muss ein technisches Problem vorliegen, welches auf diesem Weg gelöst wird und das ist beim Slide to unlock laut Gericht nicht der Fall.
Auch wenn Apple gestern weitere Anträge eingereicht hat, mit denen man in der Berufung punkten möchte, glaube ich nicht, dass man die Faktenlage dadurch entscheidend verbessern kann zu Gunsten des Unternehmens und somit ist davon auszugehen, dass zumindest für Deutschland die Slide to unlock-Geschichte gelaufen ist.