Das Thema Netzneutralität ist in der ganzen Überwachungsdebatte ein wenig untergegangen, aber hier gibt es tatsächlich einen kleinen Fortschritt zu vermelden. Vodafone hatte seine Datentarife als „ideal zum grenzenlosen Telefonieren und Surfen“ angepriesen und nur im Kleingedruckten darauf hingewiesen, welche Grenzen es bei diesen „grenzenlosen“ Tarifen gibt: Nämlich P2P und VoIP nur gegen Aufpreis.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat gegen Vodafone deswegen geklagt und vor dem Landesgericht Düsseldorf Recht bekommen:
Der vzbv hatte argumentiert, Verbraucher würden beim Abschluss eines Internetvertrags grundsätzlich davon ausgehen, dass sie den Internetanschluss für alle Produkte und Dienstleistungen nutzen können, also auch für das Instant Messaging oder File-Sharing. Daher seien ausdrückliche und deutliche Hinweise zu dieser Einschränkung erforderlich. Das Landgericht Düsseldorf hat heute die Auffassung des vzbv bestätigt, dass die Werbeaussagen irreführend sind und verurteilte das Unternehmen, diese Werbung zu unterlassen.
Ein Internet-Zugang, bei dem P2P- und VoIP-Anwendungen nicht möglich sind ist also nicht geeignet zum „grenzenlosen Surfen“. Zwar verpflichtet das Urteil Vodafone nicht, die Einschränkungen zu beenden, aber immerhin macht das Urteil klar, dass Provider ihre Kunden vor Vertragsschluss richtig über solche Einschränkungen der Netzneutralität informieren müssen und solche Dinge nicht im Kleingedruckten verstecken dürfen. Immerhin ein erster Schritt.
Nett übrigens auch die absurde Interpretation des P2P-Verbotes durch Vodafone, welche streng genommen die Nutzung des Internets unmöglich machen würde. Der Verein Digitale Gesellschaft e.V. hatte bei Vodafone angefragt, was das Verbot von „Peer-to-Peer-Kommunikation“ zu bedeuten habe. Vodafones Antwort, dass es sich dabei um Computer-zu-Computer-Verbindungen gemeint seien – letztlich also auch Verbindungen zu Servern, die ja eben doch auch nur Computer sind.