Es wurde ja bereits mehrfach geunkt, dass die Große Koalition höchstens die halbe Legislaturperiode durchhalten würde. Wenn man sich die Streitereien zu Jahresbeginn so anschaut, dann erscheint das durchaus realistisch. Erst macht die CSU Stimmung gegen Einwanderer aus Rumänien und Bulgarien (was uns an dieser Stelle eher nicht so interessiert), dann erklärt der neue Justizminister Maas von der SPD einen Gesetzentwurf für die neue Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung auf Eis zu legen bis der Europäische Gerichtshof grundsätzlich über die Vereinbarkeit der Richtlinie mit den Grundrechten der EU-Bürger entschieden hat.
Es gibt durchaus berechtigte Zweifel an der Konformität dieser Überwachungsregel mit den in der EU geltenden Grundrechten. Eine entsprechende Gutachter-Stellungnahme wurde im Dezember veröffentlicht. Entscheiden muss nun das Gericht, es ist aber recht wahrscheinlich, dass sich das Gericht dieser Meinung zumindest in Teilen anschließen wird und die EU-Richtlinie anschließend überarbeitet werden muss.
Heiko Maas will nun also vermeiden Zeit und Energie in die Umsetzung eines Gesetzentwurfs zu stecken, der in wenigen Monaten – man rechnet um Ostern mit einer Entscheidung des EuGH – direkt wieder geändert werden muss. Man möchte sagen, dass das eine durchaus vernünftige Entscheidung ist, egal wie man nun zur Vorratsdatenspeicherung steht. CDU und CSU sehen das aber anders, die berufen sich auf den Koalitionsvertrag. Wolfgang Bosbach von der CDU ist der Meinung, es sei „gerade nicht vereinbart worden, dass wir so lange abwarten, bis eine Entscheidung vorliegt“. Und auch sein Kollege von der CSU, Hans-Peter Uhl, ist der Meinung, dass das so nicht vereinbart worden wäre.
Was steht denn nun um Koalitionsvertrag?
Vorratsdatenspeicherung
Wir werden die EU-Richtlinie über den Abruf und die Nutzung von Telekommunikationsverbindungsdaten umsetzen. Dadurch vermeiden wir die Verhängung von Zwangsgeldern durch den EuGH. Dabei soll ein Zugriff auf die gespeicherten Daten nur bei schweren Straftaten und nach Genehmigung durch einen Richter so- wie zur Abwehr akuter Gefahren für Leib und Leben erfolgen. Die Speicherung der deutschen Telekommunikationsverbindungsdaten, die abgerufen und genutzt werden sollen, haben die Telekommunikationsunternehmen auf Servern in Deutschland vorzunehmen. Auf EU-Ebene werden wir auf eine Verkürzung der Speicherfrist auf drei Monate hinwirken
Also da steht kein genauer Termin. Der Hinweis auf Zwangsgelder, deren Verhängung man vermeiden möchte kann und wird von der Union interpretiert als „wir setzen das um, bevor der EuGH entschieden hat“. Kann man so sehen, muss man aber nicht. Und selbst wenn man es zwingend so interpretieren möchte, vernünftiger bleibt trotzdem abzuwarten wie der EuGH entscheidet. Es geht um ein Zwangsgeld in Höhe von bis zu 315.036,54 Euro täglich, das wären fast 10 Millionen im Monat und über 110 Millionen im Jahr. Klingt viel, aber auf der anderen Seite wäre es bei rund 80 Millionen Bürgern in Deutschland nur etwas über 1 Euro pro Einwohner für mehr Datenschutz und Privatsphäre – im schlimmsten Fall. Ich wäre ja für ein Crowdfunding, um mal zu schauen wie viele Bürger bereit wären pro Jahr einen gewissen Betrag zu zahlen, damit wir noch möglichst lange vor der VDS verschont bleiben. Ich persönlich würde ja glatt 50 Euro im Jahr dafür springen lassen, wer weiß – am Ende bliebe noch Geld übrig?
Ach ja, zum Thema „was interessiert mich mein Geschwätz von gestern“: Im Dezember kündigte Hans-Peter Uhl von der CSU noch an, die kommende (also aktuelle) Bundesregierung würde das Urteil des EuGH abwarten wollen. Ja, genau der Hans-Peter Uhl, der jetzt sagt, dass genau das eben nicht vereinbart worden wäre.
Beitragsbild: CCC