Wikileaks-Mitgründer, Hacker und Journalist Julian Assange stellte einen Antrag auf die Außerkraftsetzung des Haftbefehls gegen seine Person in Schweden. Die mittlerweile zweite Berufung in Stockholm verlief erfolglos.
Assange und seine Anwälte haben jetzt noch einen Versuch bei der höchsten Instanz bei einem schwedischen Berufungsgericht. Der Haftbefehl gegen Assange ist weiterhin in Europa bzw. Schweden gültig, was effektiv einen weiteren Aufenthalt in der ecuadorianischen Botschaft für ihn bedeutet. Dieser hatte ihm in den vergangenen Monaten zugesetzt, mangels Sonnenlicht und menschlichem Kontakt sowie unter der Daueraussetzung klimatisierter Luft litt Assanges Gesundheit sichtlich. Seine Gemütslage wird sich unter quasi-Isolation in den dunklen Wintermonaten vermutlich auch nicht gerade verbessern.
Der Botschafts-Aufenthalt verlängert sich für Assange
Die Anschuldigungen gegen Assange sind weiterhin: Sexuelle Nötigung und Vergewaltigung in „minderschwerem Fall“ mit potenzieller Freiheitsstrafe von über einem Jahr. Eine Anklage besteht diesbezüglich nicht, er wird entsprechend der Anschuldigungen untersucht bzw. soll untersucht werden. Aufgrund seines freiwilligen Aufenthalts in der Botschaft steht der Fall aber schon länger operativ still.
Ein Verhör in der ecuadorianischen Botschaft oder per Videotelefonie möchte die Obrigkeit aus diversen Gründen nicht durchführen, mitunter wird die erschwerte Probenentnahme Assanges DNA genannt – damit verbunden sind natürlich auch internationale politische Beziehungen und die Motivationen der von Assange bloßgestellten Parteien, ihn möglichst bald in die Finger zu bekommen.
Juristen sind gespalten, das schwedische Volk mittlerweile ermüdet
Samuelsson, einer von Assanges Anwälten, sieht das schwedische und internationale Recht auf der Seite seines Mandanten. Das UK-Außenministerium heiße im Übrigen ein Verhör auf britischem Boden aktiv willkommen und hätte sein Bestes gegeben, dies zu ermöglichen.
Assanges Anwälte hatten in ihren drei Berufungspunkten unter anderem die Herausgabe von 200 Textnachrichten der Klägerinnen gefordert, die während der Zeit der Vergehen versendet wurden. Diese möchte das Gericht aufgrund gewisser Befürchtungen nicht herausgeben, die beiden Frauen könnten erneut das Opfer von Online-Belästigungen Dritter werden.
Weiterhin steht Julian Assange zu seiner angeblichen Unschuld und würde sich auch vor einem schwedischen Gericht verantworten, er möchte allerdings die sehr wahrscheinliche Auslieferung an die USA für politische Verbrechen vermeiden. Weder die US-Regierung noch die schwedische Regierung beantworteten seine Bitten um eine Versicherung diesbezüglich.